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   BGH, 10.10.1967 - 1 StR 419/67   

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https://dejure.org/1967,7843
BGH, 10.10.1967 - 1 StR 419/67 (https://dejure.org/1967,7843)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1967 - 1 StR 419/67 (https://dejure.org/1967,7843)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1967 - 1 StR 419/67 (https://dejure.org/1967,7843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung - Ausübung eines Gewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 10.10.1967 - 1 StR 419/67
    Da der Angeklagte - unterstützt von den beiden Mitangeklagten - dem auf der Straße eingeholten B. wortlos einige kräftige Faustschläge ins Gesicht versetzte und dieser aus Angst vor weiteren Mißhandlungen die sodann verlangten 50 DM herausgab, konnte die Strafkammer bei dieser anstößigen Handlungsweise ohne Rechtsfehler die Rechtswidrigkeit der Nötigung annehmen (BGHSt 2, 194, 196 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 17, 329, 331) [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62].
  • BGH, 11.05.1962 - 4 StR 81/62

    Leistungsverweigerung der Dirne - § 240 StGB, Verwerflichkeit, 'allgemeine

    Auszug aus BGH, 10.10.1967 - 1 StR 419/67
    Da der Angeklagte - unterstützt von den beiden Mitangeklagten - dem auf der Straße eingeholten B. wortlos einige kräftige Faustschläge ins Gesicht versetzte und dieser aus Angst vor weiteren Mißhandlungen die sodann verlangten 50 DM herausgab, konnte die Strafkammer bei dieser anstößigen Handlungsweise ohne Rechtsfehler die Rechtswidrigkeit der Nötigung annehmen (BGHSt 2, 194, 196 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; 17, 329, 331) [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62].
  • RG, 15.04.1901 - 888/01

    1. Übt der Eigentümer eines Grundstückes einen nach § 859 B.G.B.'s zulässigen

    Auszug aus BGH, 10.10.1967 - 1 StR 419/67
    Diese Grenze ist aber hier überschritten (vgl. RGSt 34, 249, 250; BGH Urteil vom 11. Februar 1958 - 1 StR 595/57 -).
  • BGH, 22.10.1968 - 1 StR 477/68

    Rechtsmittel

    Bei der neuen Entscheidung hat der Tatrichter Gelegenheit zu näheren Ausführungen zur Rechtswidrigkeit gemäß § 240 Abs. 2 StGB (BGHSt 17, 328, 331 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; BGH 1 StR 419/67 vom 10. Oktober 1967 bei Dallinger MDR 1968, 200) sowie zur etwa alkoholbedingten verminderten Zurechnungsfähigkeit (§ 51 Abs. 2 StGB).
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